Entstehen im Kanton Zürich wichtige Gesetze oder Verordnungen, ermächtigt der Regierungsrats jeweils die verschiedenen Direktionen, zu den Konzepten oder Entwürfen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Zudem nimmt der Regierungsrat jeweils zu Vernehmlassungsvorlagen und Anhörungen des Bundes sowie Vernehmlassungsvorlagen von Fachkonferenzen auf eidgenössischer Ebene Stellung.
Vernehmlassungen werden zur Vorbereitungen bzw. zu Erlassentwürfen von Verfassungsänderungen, Gesetzesbestimmungen oder bestimmten völkerrechtlichen Verträgen durchgeführt. Anhörungen «können» von Departementen oder der Bundeskanzlei zu Vorhaben von untergeordneter Tragweite bei betroffenen Kreisen ausserhalb der Bundesverwaltung durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Neuregelungen oder Änderungen von Verordnung.
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