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Mit den Leitlinien zur Information und Kommunikation regelt der Regierungsrat seine Öffentlichkeitsarbeit und trägt dabei den Entwicklungen der elektronischen Kommunikation Rechnung. Er legt die Grundsätze und Ziele seiner Information und Kommunikation fest. Die Information und Kommunikation des Regierungsrates und der Verwaltung ist an Verfassungsvorgaben, Gesetze und Verordnungen gebunden. Der Regierungsrat informiert von sich aus über seine Tätigkeiten, die von öffentlichem Interesse sind. (Beschluss des Regierungsrates vom 8. November 2006)
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